In einem Erstgespräch in meiner Praxis lernen wir uns kennen, wobei Sie Ihr Anliegen darlegen können. Gemeinsam stellen wir Ihre Therapieziele heraus und besprechen das weitere Vorgehen. Zu Beginn der Therapie kommen dann Diagnostik und Anamnese, im weiteren Verlauf verschiedene, auf Sie individuell abgestimmte therapeutische Maßnahmen zur Anwendung. Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten und findet je nach Bedarf in wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Frequenz statt. Je nach Problemstellung und Schweregrad der Erkrankung variiert die gesamte Therapiedauer.
Termine vergebe ich zeitnah nach Verfügbarkeit. Möchten Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren? Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie hierfür gerne den Online-Terminkalender und wählen Sie einen passenden Termin aus.
Online-Terminbuchung:
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Weitere InformationenKosten und Abrechnung der Therapie
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie als Download bei der Psychotherapeutenkammer.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Jeder Tarif ist individuell, bitte klären Sie selbst in Ihrem eigenen Interesse vor Therapiebeginn, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt.
Bereits das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht unter gewissen Umständen jedoch die Möglichkeit, dass die Therapiekosten im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Fragen Sie bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Umständen die Kosten für Psychotherapie in einer Privatpraxis erstattet werden können.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler*in einen Termin in meiner Praxis wahrnehmen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeut(inn)en (GOP).
Bereits das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
Ihre Vorteile als Selbstzahler*in:
- Schnelle Verfügbarkeit
- Absolute Diskretion: keine Weitergabe von Diagnosen an die Krankenversicherung (u.U. relevant, wenn Sie z.B. zukünftig verbeamtet werden möchten oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten)
- Keine Bürokratie / keine Beantragung und Genehmigung durch die PKV nötig
- Die Therapiekosten können u.U. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden
- Flexible Gestaltung von Sitzungsdauer und -häufigkeit
Angabe häufiger Abrechnungsziffern in der Verhaltenstherapie (Quelle: GOP)
- Psychotherapeutische Sprechstunde: GOP-Nr. 812a (je 25 min / 67,03 €. In der Regel 2×25 = 50 Min.) je Sitzung = 134,06 €
- Probatorische Sitzung: GOP Nr. 870 + 801a (Probesitzungen, inkl. Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, 2-5 Sitzungen) je Sitzung = 100,55 € + 33,52 € = 134,07 €
- Biographische Anamnese: GOP Nr. 860/860a + 801a = 123,34 € + 33,52 € = 156,86 €
- Vertiefte Exploration: GOP Nr. 807a (einmalig) = 53,62 €
- Psychologische Testbatterie: GOP Nr. 855a, jeweils = 75,75 €
- Bericht an den Gutachter: GOP Nr. 85a (falls notwendig), je Stunde = 67,03 €
- Psychotherapeutische Akuttherapie (bis 12 x 50 min): GOP Nr. 812a x 2 + 801a je Sitzung = 134,06 € + 33,52 € = 167,58 €
- Psychotherapeutische Kurzzeittherapie (bis 24 x 50 min): GOP Nr. 812a x 2 + 801a je Sitzung = 134,06 € + 33,52 € = 167,58 €
- Langzeittherapie: GOP Nr. 870 + 801a je Sitzung = 100,55 € + 33,52 € = 134,07 €

